MALATYA Industrie- und Handelskammer

Ankündigung

Überstundenpraxis in den Zollbehörden während des Prozesses der Abschluss von Ausfuhrerklärungen

24 August 2026 14:01  ·  11 Aufrufe

Laut dem Schreiben des Handelsministeriums wurden die zuständigen Stellen aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen über Überstunden in den Zollverwaltungen zu ergreifen, um die Exportanforderungen bis zum 31. August 2026 zu erfüllen.

In dem an die Regionaldirektionen für Zoll und Außenhandel gesendeten Schreiben wurde betont, dass größte Sorgfalt darauf verwendet werden muss, um Exporte und damit verbundene Zollverfahren nicht zu behindern, damit alle Verfahren für Exportdeklarationen schnell abgeschlossen werden können.

In diesem Zusammenhang ist es von großer Bedeutung, dass in den verbundenen Zollämtern sowohl die Registrierung der Exportdeklarationen als auch die Beschleunigung aller Verfahren, einschließlich der Kontrolle bereits registrierter Deklarationen, gewährleistet wird und alle Beteiligten im Prozess informiert werden.

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