Änderung der Stundungsverfahren
21 Juli 2026 13:25 · 27 AufrufeSehr geehrte Mitglieder,
Das Generaldirektorat für Versicherungen der Präsidentschaft der Sozialversicherungsanstalt hat das Rundschreiben Nr. 2026/15 veröffentlicht, in dem der Stundungszinssatz von 39 % auf 29 % gesenkt und die maximale Stundungsdauer von 36 Monaten auf 72 Monate erhöht wurde.
Laut der Regelung ist der letzte Antragstermin für Arbeitgeber und Versicherte mit Beitragsschulden, um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, der 31.08.2026.