Über TAREKS-Anwendungen
19 Januar 2026 13:24 · 7 AufrufeSehr geehrte Mitglieder,
In dem vom Handelsministerium an unsere Union übermittelten Schreiben wird mitgeteilt, dass im Rahmen des Artikels mit dem Titel „Anmeldung der TAREKS-Referenznummer bei den Zollbehörden“ in den Produktsicherheits- und Kontrollverordnungen (ÜGD) Nr. 1, 2, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18 und 25 die feste Referenznummernregelung der Vorjahre aufgehoben wurde. Es wurde eine Änderung vorgenommen, wonach die außerhalb des Geltungsbereichs liegenden Anmeldungen nicht mehr bei den Zollbehörden, sondern direkt über das Risikobasierte Kontrollsystem im Außenhandel (TAREKS) erfolgen sollen. Die Übergangsfristen sind auf Produkte beschränkt, deren Beförderungsdokumente vor dem 1. Januar 2026 ausgestellt wurden.