Zum Thema Unterstützung für die Arbeitgeberversicherungsprämien für private Arbeitgeber.
21 Juli 2026 13:08 · 10 AufrufeSehr geehrtes Mitglied,
Das Ministerium für Familie und Soziale Dienste hat gemäß Artikel 5 des Gesetzes Nr. 3294 zur Förderung der sozialen Solidarität und Unterstützung die „Verordnung über die Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern“ erlassen, um die Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern zu fördern. Die Verfahren und Grundsätze für die „Unterstützung der Arbeitgeberversicherungsprämien für besondere Arbeitgeber“ sind in der beigefügten Verordnung enthalten. Durch den Filter „Sozialhilfeempfänger“ im vom İŞKUR bereitgestellten Kandidatenpool-System können Sozialhilfeempfänger leicht identifiziert werden. Arbeitgeber, die diese Personen beschäftigen und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können von der Unterstützung der Arbeitgeberversicherungsprämien gemäß Artikel 5 des Gesetzes Nr. 3294 profitieren.
Die Details zur Unterstützung der Arbeitgeberversicherungsprämien für besondere Arbeitgeber und das offizielle Schreiben sind als Anlage beigefügt.