MALATYA Industrie- und Handelskammer

Ankündigung

Meldepflicht für ATS-Informationen in Fahrzeugen zum Transport von Forsterzeugnissen

15 Januar 2026 12:39  ·  7 Aufrufe

Sehr geehrte Mitglieder,

 

In dem Schreiben, das uns von der Generaldirektion der Forsten übermittelt wurde, wird mitgeteilt, dass das Inkrafttreten der Meldepflicht für das Fahrzeugverfolgungssystem (ATS) für Lastwagen, Kleintransporter und Zugmaschinen, die Forstprodukte transportieren, verschoben wurde. Für Transporte von Verkaufsrampen und Endverkaufslagern gilt nun der 01.03.2026, während für Transporte aus Zwischenlagerplätzen im Wald der 01.07.2026 als Stichtag festgelegt wurde.

 

 

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