Periodische Prüfungsverfahren für nicht mehr gebrauchte Messgeräte
2 März 2026 08:21 · 10 AufrufeSehr geehrte Mitglieder,
Aufgrund der Erdbeben am 6. Februar 2023, die zur weitgehenden Zerstörung von Geschäftsräumen oder deren Verbleib in Sperrgebieten führten, wodurch Gewerbetreibende ihre Tätigkeiten vorübergehend in Containern oder an anderen Adressen fortsetzen, wurden in diesem Prozess periodische Prüfungen von Mess- und Waagengeräten vernachlässigt. Die aktuelle Situation könnte für unter schwierigen Bedingungen tätige Gewerbetreibende zu ernsthaften administrativen Sanktionen und zusätzlichen Belastungen führen. Daher hat unsere Kammer gefordert, dass einmalig Mess- und Waagengeräte mit abgelaufener periodischer Prüffrist ohne administrative Sanktionen überprüft werden können. Es wurde mitgeteilt, dass die Situation von bisher ungenutzten Waagengeräten aufgrund der Auswirkungen der Erdbeben gesondert betrachtet werden muss.
Nach Prüfung durch das Generaldirektorat für Metrologie und Industrieprodukte wurde mitgeteilt, dass Waagengeräte, deren letzte periodische Prüfung im Jahr 2021 durchgeführt wurde (Geräte, die vor 2021 geprüft wurden, fallen nicht unter diese Regelung) und die aufgrund der nach dem Erdbeben entstandenen Umstände nicht im Handel eingesetzt wurden, gemäß Schreiben Nr. 755350 vom 20.02.2026 und Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c des Mess- und Eichgesetzes Nr. 3516 ohne administrative Sanktionen im Rahmen der periodischen Prüffrist 2026 überprüft werden können.
Den relevanten Schriftverkehr und Details können Sie der beigefügten Datei entnehmen.