Kenya / Freiverkaufsbescheinigung Betr.
3 April 2026 09:27 · 7 AufrufeZuvor wurde eine Gesetzesänderung mitgeteilt, wonach bei Exporten nach Kenya eine Konformitätsbescheinigung erst nach Vorlage einer Freiverkaufsbescheinigung bei den für die Vorabkontrolle zuständigen Stellen und der kenianischen Zollverwaltung (Kenya Customs Administration) ausgestellt wird. Nun wird in Bezug auf Schreiben (b) unter Verweis auf ein Schreiben der Handelsattachéstelle der Botschaft Nairobi mitgeteilt, dass das Kenya Bureau of Standards (KEBS) einen neuen Umsetzungsleitfaden zu diesem Thema veröffentlicht hat.
In dem Leitfaden, dessen Beispiel als Anlage beigefügt ist, wird Folgendes angegeben:
• Für Lebensmittelprodukte für den menschlichen und tierischen Verzehr,
• Kosmetik- und Körperpflegeprodukte,
• Kinderspielzeug,
• Elektrische und elektronische Produkte,
• Düngemittel und Bodenverbesserer ist eine Freiverkaufsbescheinigung erforderlich.
Zusätzlich wird mitgeteilt, dass diese Bescheinigung erforderlich ist, wenn für das Produkt kein kenianischer Standard, kein gleichwertiger internationaler Standard oder kein nationaler Standard des Exportlandes vorhanden ist. Falls einer dieser Standards existiert, reicht die Bestätigung der Konformität durch eine im Rahmen des Vorabkontrollprogramms ausgestellte Konformitätsbescheinigung anstelle der Freiverkaufsbescheinigung aus.