Informationshinweis zur Änderung der Durchführungsverordnung des Programms zur Unterstützung des Beschäftigungsschutzes
2 September 2026 14:02 · 27 AufrufeGemäß der Bekanntmachung der Union der Kammern und Börsen der Türkei (TOBB) wurde die Durchführungsverordnung des Beschäftigungsschutz-Förderprogramms, die am 28. August 2026 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und in Kraft trat, geändert. Im Rahmen dieser Änderungen wurde ein Finanzierungspaket im Volumen von 250 Milliarden TL für die verarbeitende Industrie (NACE-Code Abschnitt c) angekündigt.
Die Verordnung legt die Bedingungen für den Beschäftigungsschutz, die Kreditobergrenzen, die Berechnungsgrundlagen, die Zinssätze, die maximale Förderhöhe und die Paketgröße für die betroffenen Unternehmen fest. In dieser Zeit, in der der Zugang zu Finanzmitteln von entscheidender Bedeutung ist, ist es wichtig, dass alle unsere Mitglieder über die in der veröffentlichten Verordnung enthaltenen Förderelemente informiert sind.
Die Verfahren und Grundsätze für die Umsetzung der genannten Förderung werden vom Ministerium für Industrie und Technologie und der KOSGEB-Präsidentschaft festgelegt. In diesem Rahmen ist es erforderlich, die Informationen und Bekanntmachungen der zuständigen Institutionen zu verfolgen. Der von unserer Union erstellte Kurzbericht zu diesem Thema ist als Anlage beigefügt, um unsere Mitglieder entsprechend zu informieren.
Es wurde darauf hingewiesen, dass unsere Mitglieder, sofern ihre Anträge über das vom Ministerium bekannt gegebene Online-Bewerbungsportal zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober genehmigt werden, von der Förderung profitieren können. Im Rahmen der Förderung wurde festgelegt, dass die Gesamtprovision, einschließlich der Kreditzuteilungs- und Nutzungsgebühren, 1 % des gewährten Kredits nicht überschreiten darf und dass für KMU, die Sicherheitsprobleme haben, Bürgschaften über KGF, KFK und İGE bereitgestellt werden. Die Kredite werden über 15 Banken vergeben.