MALATYA Industrie- und Handelskammer

Ankündigung

Verordnung zur Durchführung des Programms zur Beschäftigungssicherung und -förderung

24 März 2026 09:17  ·  8 Aufrufe

Im Rahmen der Durchführungsverordnung zum Beschäftigungsschutz-Förderprogramm können KMU, die zu den in unserem Schreiben genannten verarbeitenden Gewerbesektoren gehören, zusätzlich zu den Maßnahmen zum Schutz und zur Steigerung der Beschäftigung im Zeitraum vom 3. März bis 30. April 2026 bei KOSGEB einen Antrag stellen. Die Informations- und Antragsformulare sind auf der Website von KOSGEB verfügbar. Großunternehmen hingegen müssen ihre Anträge beim Ministerium für Industrie und Technologie einreichen.

 

Im Rahmen des Beschäftigungsschutz-Förderprogramms müssen Unternehmen spätestens bis zum 31.03.2027 einen Zahlungsantrag stellen.

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