İŞKUR - Mindestlohnunterstützung
24 März 2026 09:00 · 7 AufrufeIn einem Schreiben der Generaldirektion der Türkiye İş Kurumu an unseren Verband wird mitgeteilt, dass Arbeitgeber, die seit dem Jahr 2018 aus dem Arbeitslosenversicherungsfonds finanziert werden und die in Artikel 75, 78, 80, 85, 88, 93, 96, 101 und 109 des Sozialversicherungs- und Allgemeinen Krankenversicherungsgesetzes Nr. 5510 aufgeführten Voraussetzungen erfüllen, aufgefordert werden, die Rückzahlungen der Mindestlohnunterstützung, die durch Verrechnung der Unterstützungsbeträge des jeweiligen Jahres mit den Beitragsschulden gegenüber der Sozialversicherungsanstalt erfolgt, auf die Bankkontonummern der Provinzdirektionen für Arbeit und Arbeitsvermittlung zu überweisen.
In dem Schreiben wird weiterhin erwähnt, dass die Bankkontonummern der genannten Provinzdirektionen für Arbeit und Arbeitsvermittlung geschlossen wurden, um sicherzustellen, dass die Rückzahlungsprozesse an die İŞKUR von den öffentlichen Institutionen und Organisationen, die diese Beträge von den Zahlungen der betreffenden Ausschreibungen einbehalten und auf Treuhandkonten überwiesen haben, regelmäßiger und schneller abgewickelt werden können. Es wird angegeben, dass die Beträge nur auf das İŞKUR-Konto mit der Steueridentifikationsnummer 7811135112 bei der Halk Bankası Ankara Kamu Kurumsal Şubesi mit der IBAN-Nummer TR16 0001 2009 4520 0004 0002 64 und dem Kontonamen "ASG ÜCR DESTEK İADE" überwiesen werden sollen.