MALATYA Industrie- und Handelskammer

Ankündigung

Geschäftsstelle Vorauszahlungsmitteilung

3 Juni 2026 08:32  ·  9 Aufrufe

Sehr geehrtes Mitglied,

 

Für die von den Erdbeben am 06.02.2023 betroffenen Unternehmen wurden im Yeşilyurt Industriegebiet 714 Betriebsstätten fertiggestellt und 710 davon an die Berechtigten übergeben. Gemäß dem Präsidialdekret über Industriebetriebe im Rahmen des Ausnahmezustands Nr. 136 und Artikel 17 des Gesetzes Nr. 4562 über Organisierte Industriegebiete wurden die Betriebsstätten in den Bezirken Yeşilyurt in Malatya, Pazarcık in Kahramanmaraş und İslahiye in Gaziantep an die Berechtigten übergeben, nachdem Schuldanerkenntnisse für die Verpflichtungen im Rahmen der Schuldenregelung unterzeichnet wurden, und Tilgungspläne erstellt. Durch Artikel 13 des Gesetzes Nr. 7577 zur Änderung einiger Gesetze, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 33227 vom 17.04.2026, wurde jedoch festgelegt: „... ÜBERGANGSBESTIMMUNG 2- (1) Für Schulden aus Wohnungen und Betriebsstätten, die im Rahmen nationaler und internationaler Projekte in den als Katastrophengebiet geltenden Gebieten aufgrund der Erdbeben vom 6.2.2023 errichtet wurden, gilt bei vollständiger Zahlung bis zum 31.12.2026 durch die nach den Gesetzen Nr. 7269 oder 6306 Berechtigten ein Rabatt von maximal 74 % für eine Wohnung und maximal 48 % für eine Betriebsstätte.“ Für die Berechtigten, deren Betriebsstätten im Yeşilyurt Industriegebiet zugeteilt wurden, Schuldanerkenntnisse unterzeichnet und Betriebsstätten übergeben wurden, ist die beigefügte Bekanntmachung vorbereitet, in der sie aufgefordert werden, ihre Zahlungsverpflichtungen beim Industrieministerium Malatya zu unterzeichnen und ihre Zahlungen bis spätestens 17.10.2026 zu leisten.

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