MALATYA Industrie- und Handelskammer

Ankündigung

Änderung der Zollsatzsätze für bestimmte Produkte

12 Januar 2026 09:17  ·  10 Aufrufe

Liebe Mitglieder,

 

Durch die in Mexiko in Kraft getretene Gesetzgebung wurde mit dem Ziel des Schutzes der einheimischen Industrie, der Verringerung der Importabhängigkeit und der Korrektur von Handelsungleichgewichten Mexikos mit Ländern ohne Freihandelsabkommen festgelegt, dass die Zollgebühren für die in dem Schreiben genannten Produktgruppen mit Raten zwischen 5 % und 50 % neu geregelt wurden. In dem Schreiben wurden die Internetseiten-Linkinformationen geteilt, über die detaillierte Informationen zur Umsetzung erhältlich sind, und es wurde erläutert, dass es nützlich wäre, Ihre relevanten Mitglieder per E-Mail über das Thema zu informieren und sie für weitere Informationen an das Handelsbüro (meksika@ticaret.gov.tr) zu verweisen.

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