Reisebürotätigkeiten betr.
9 Februar 2026 11:08 · 7 AufrufeSehr geehrte Mitglieder,
Gemäß Artikel 1618 des Gesetzes und der Reisebüroverordnung ist es nicht zulässig, Aktivitäten durchzuführen, die unter die Definition von Tour, Pauschalreise und Transfer fallen oder als ausschließliche Dienstleistung festgelegt sind. Reisen, Touren, Pauschalreisen und Transferdienstleistungen dürfen ausschließlich mit Fahrzeugen durchgeführt werden, die über eine Betriebserlaubnis des Ministeriums für Reisebüros verfügen.