Metrologie- und Standardangelegenheiten (Allgemein)
15 Januar 2026 12:27 · 8 AufrufeSehr geehrte Mitglieder,
Die periodische Prüfung von Messgeräten und Messinstrumenten in bestimmten Abständen ist gemäß dem Mess- und Eichgesetz Nr. 3516 verpflichtend. Die Frist für die Einreichung der Erklärung zur Durchführung der periodischen Prüfungen von Messgeräten und Messinstrumenten, deren Eichstempel abgelaufen sind, endet am 2. März 2026 mit Ablauf der Arbeitszeit. Um Benachteiligungen für Nutzer von Messgeräten zu vermeiden, müssen diese sich bis zum 2. März 2026, Arbeitszeitende, bei der Türkischen Normungsinstitution (TSE), den Gruppenkommunalen Mess- und Eichämtern oder den autorisierten Prüfdienststellen unter Angabe der Art, Marke, Seriennummer und Kapazität der Messgeräte und Messinstrumente bewerben. Weitere Informationen zu den Anträgen auf periodische Prüfung sind im Anhang aufgeführt.