Berufliche Qualifikationsbescheinigung Altersgrenze
12 Januar 2026 09:01 · 8 AufrufeSehr geehrte Mitglieder,
In dem vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur an unseren Verband übermittelten Schreiben wird mitgeteilt, dass die obere Altersgrenze für den beruflichen Befähigungsnachweis von Fahrern, die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung auf der Straße durchführen, bis zu einer neuen Regelung als "nicht älter als 69 Jahre (neunundsechzig)" angewendet wird und Regelungen zur Gültigkeitsdauer des beruflichen Befähigungsnachweises enthalten sind.
Weitere Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie im Anhang.