MALATYA Industrie- und Handelskammer

Ankündigung

Kenia - Hinweis zum Free Sales Certificate

2 März 2026 10:14  ·  7 Aufrufe

Sehr geehrte Mitglieder,

In Bezug auf ein Schreiben der Handelsberatungsstelle Nairobi wird mitgeteilt, dass das Kenya Bureau of Standards am 19. Februar 2026 einige wichtige Änderungen in dem beigefügten Leitfaden für die Vorab-Konformitätsbewertung (Anlage 1) veröffentlicht hat. In diesem Zusammenhang wird Folgendes festgehalten: - Für Anträge auf Erteilung eines Konformitätszeugnisses muss der zugelassenen Inspektionsfirma ein Free Sales Certificate vorgelegt werden. - Der kenianische Importeur ist ebenfalls verpflichtet, dieses Free Sales Certificate den Zollbehörden vorzulegen. - Als für Konformitätsbewertungen in unserem Land zugelassene Unternehmen wurden SGS, Intertek, TUV Rheinland & BV bestimmt. Weiterhin wird gefordert, festzulegen, von wem und unter welchen Bedingungen das im Leitfaden genannte Free Sales Certificate ausgestellt werden soll.

Des Weiteren wird ausgeführt, dass Free Sales Certificates von einigen Ländern mit weniger entwickelter Produktsicherheitsgesetzgebung und Inspektionsinfrastruktur für Importe verlangt werden. Diese dokumentieren lediglich die gesetzliche Marktfähigkeit des Produkts gemäß den Vorschriften des Exportlandes, nicht jedoch die Konformität mit den Produktvorschriften des Importlandes. In diesem Sinne handelt es sich um die einfachste Dokumentenform, mit der unsere Unternehmen bei Markteintritt konfrontiert werden. Da hierbei Produkt- und Rechtskenntnisse erforderlich sind, müssen diese Dokumente von der für das jeweilige Produkt zuständigen Behörde ausgestellt werden.

Zusätzlich wird mitgeteilt, dass Free Sales Certificates, die gelegentlich von unseren Exporteuren aufgrund von Forderungen der Importländer angefordert werden, von den zuständigen öffentlichen Institutionen für die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Produkte ausgestellt und unseren Exporteuren zur Verfügung gestellt werden.

In diesem Zusammenhang wird die Liste der zugelassenen Stellen und der von ihnen verantworteten Produktgruppen in der Anlage (Anlage 2) bereitgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass unsere Unternehmen, die nach Kenia exportieren möchten, sich für die Beschaffung eines Free Sales Certificate an die zuständigen Stellen im Rahmen der relevanten Produktgruppen wenden müssen. Wir bitten um Kenntnisnahme und Weiterleitung an die betroffenen Mitglieder.

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