Schulung für Arbeitgeber oder Arbeitgebervertreter zur Durchführung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsdiensten
12 August 2025 07:42 · 9 AufrufeSehr geehrte Mitglieder,
Der 16-stündige Online-Kurs, den Arbeitgeber oder Arbeitgebervertreter, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und in der Kategorie mit geringer Gefährdung eingestuft sind, verpflichtend absolvieren müssen, um die Arbeitsschutz- und Sicherheitsdienste selbst bereitstellen zu können, wird gemäß dem Protokoll mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales der Republik Türkei (T.C. Çalışma ve Sosyal Güvenlik Bakanlığı) vom Zentrum für Weiterbildung, Forschung und Anwendung der TOBB Universität für Wirtschaft und Technologie (TOBB ETÜ-SEM) ab dem 30. April 2025 angeboten. In diesem Rahmen haben die Schulungsarbeiten der 5. Gruppe (EK) begonnen.