MALATYA Industrie- und Handelskammer

Ankündigung

Fas - EUR.1 Dolaşım Belgeleri / Überarbeitete Vorschriften

2 März 2026 10:04  ·  9 Aufrufe

Sehr geehrte Mitglieder,

Im Rahmen der Exportverfahren nach Marokko wurde die Praxis der Kennzeichnung von EUR.1-Ursprungsnachweisen und Ursprungserklärungen mit dem Vermerk "REVISED RULES" eingestellt. Für Sendungen ab dem 1. Januar 2026 wird erwartet, dass bei EUR.1-Ursprungsnachweisen und/oder Ursprungserklärungen, die in Marokko ab dem 1. Januar 2026 ausgestellt werden und den Vermerk "REVISED RULES" nicht tragen, diese Dokumente bei der Einfuhr in unser Land nicht mit einem Antrag auf Präferenzzollsatz vorgelegt werden.

 

Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie im Anhang.

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