MALATYA Industrie- und Handelskammer

Ankündigung

Inflationsrechnungslegung

11 November 2025 11:21  ·  6 Aufrufe

Sehr geehrte Mitglieder,

 

Im Rahmen des vorläufigen Artikels 1 der Bekanntmachung über die Verfahren und Grundsätze zur Anwendung von Artikel 376 des türkischen Handelsgesetzbuches Nr. 6102 wurden die vom Ministerium für Handel erhaltenen Zweifel unserer Mitglieder hinsichtlich der Frage, ob bei der Berechnung der Überschuldung „die Ausgaben, die Abschreibungen und die Personalkosten, die aus den im Jahr 2020 und 2021 fällig gewordenen Mieten entstanden sind“, die inflationsbereinigten Werte oder die Nominalwerte berücksichtigt werden sollen, übermittelt. In der beigefügten Antwort des Ministeriums für Handel (Generaldirektion für Binnenhandel) wurde bewertet, dass bei den Berechnungen bezüglich des Kapitalverlusts oder der Überschuldung von Unternehmen, die zur Anwendung der Inflationsbereinigung verpflichtet sind, die inflationsbereinigten Finanzberichte berücksichtigt werden können.

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