MALATYA Industrie- und Handelskammer

Ankündigung

Inflationsrechnungslegung

11 November 2025 11:06  ·  7 Aufrufe

Sehr geehrte Mitglieder,

 

Im Rahmen des vorläufigen Artikels 1 der Verordnung über die Verfahren und Grundsätze zur Anwendung von Artikel 376 des türkischen Handelsgesetzbuches Nr. 6102 wurden die vom Handelsministerium eingegangenen Bedenken unserer Mitglieder hinsichtlich der Frage, ob bei der Berechnung der Überschuldung „die inflationsbereinigten Werte oder die Nominalwerte der aus den Mietverträgen der Jahre 2020 und 2021 resultierenden Aufwendungen, Abschreibungen und Personalkosten“ zu berücksichtigen sind, übermittelt. In der beigefügten Antwort des Handelsministeriums (Generaldirektion Binnenhandel) wird erläutert, dass bei Unternehmen, die zur Inflationsbereinigung verpflichtet sind, für die Berechnungen bezüglich Kapitalverlust oder Überschuldungssituation die inflationsbereinigten Finanzberichte herangezogen werden können.

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